Baugrundstück zu verkaufen

Die Ortsgemeinde Caan bietet das Grundstück

Brunnenstraße 2, 56237 Caan

Flur 1, Flurstück 24/2, 735 m²

zu einem Verkaufspreis in Höhe von 

88.200,00 EUR 

unter den nachfolgenden Bedingungen an. 

Die Gemeinde Caan ist grundsätzlich bestrebt, bauwilligen einheimischen Einwohnern bezahlbare Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung einer gerechten Grundstücksvergabe stellt der Gemeinderat der Gemeinde Caan diese Vergabekriterien auf. Die Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat und nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien- und Punktesystem.

A)        Antragsberechtigter Personenkreis

1. Ortsansässige, die bei offizieller Antragsstellung mindestens zwei Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Caan haben, oder Personen, die in der Vergangenheit mindestens 15 Jahre ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Caan gehabt haben.

2. Antragsberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Eltern oder  

            Alleinerziehende sind für ihre Minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

     3.   Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind Personen, die bereits Eigentümer 

eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks in der Ortsgemeinde Caan sind. 

Dies gilt auch, wenn ein in Haushaltsgemeinschaft mit dem Antragsteller 

lebendes Familienmitglied (Ehegatten, Lebenspartner) Eigentümer eines 

bebauten oder bebaubaren Grundstücks ist. Ausnahmen können zugelassen 

werden, sollte die Wohnung, das Haus oder das Grundstück keine 

angemessenen Wohnverhältnisse für den Antragssteller und die mit ihm in 

Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienmitglieder gewährleisten. Wird das 

bestehende Eigentum jedoch zur Finanzierung für das zu erwerbende 

Baugrundstück veräußert, ist eine Vergabe möglich. In diesem Fall muss die 

Immobilie innerhalb von sechs Monaten ab der Beurkundung veräußert werden, 

sonst wird die Rückabwicklung des Vertrages veranlasst.

4. Personen, die bereits einen Bauplatz von der Gemeinde Caan erhalten haben, 

werden nicht berücksichtigt.

B)        Verkaufsbedingungen

1.   Der Bewerber versichert der Gemeinde gegenüber verbindlich, dass er weder Erwerber noch Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Wohnhausgrundstückes innerhalb des Gemeindegebietes ist. Falls der Bewerber Eigentümer eines solchen Grundstückes ist, wird ihm die Möglichkeit zum Verkauf gegeben (siehe Buchstabe A Ziffer 3 Absatz 2 dieser Kriterien)

2.   Der Gemeinde Caan steht ein Wiederkaufsrecht zu, falls

a)   Auf dem Vertragsgrundstück nicht innerhalb von drei Jahren ab Erwerb mit dem Bau eines Wohnhauses begonnen, oder dieses Gebäude nicht innerhalb von fünf Jahren ab Beurkundungsdatum durch den Antragssteller bezogen wurde, oder

b)   Im Fragebogen, der zur Ermittlung der Punktzahl dient, unrichtige Angaben gemacht wurden, oder

c)   Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Grundstück zu spekulativen Zwecken erworben worden ist, oder

d)   das Kaufobjekt innerhalb von zehn Jahren, ab Beurkundung gerechnet, ohne Zustimmung des Verkäufers ganz oder auch teilweise weiterveräußert wird oder das Eigentum hieran sonst wie z.B. auch durch Erbfolge auf andere übergeht; der Übergang an gesetzliche Erben erster und zweiter Ordnung ist hiervon jedoch ausgenommen.

Die Ausübung des Wiederkaufsrechts ist für die Gemeinde kostenfrei. Der Wiederkauf erfolgt zu dem Preis, zu dem der Käufer das Grundstück von der Gemeinde erworben hat (Kaufpreis aus Notarurkunde), wobei zwischenzeitlich eingetretene Verkehrswertänderungen zu berücksichtigen sind. Sollte das Grundstück bereits bebaut sein, ist für die ganz oder teilweise hergestellte bauliche Anlage der aktuelle Verkehrswert zu bezahlen. Können sich die Parteien nicht über die Höhe des Wiederkaufspreises oder den Wert der baulichen Anlage einigen, so erfolgt auf Antrag einer Partei die Preis- bzw. Wertermittlung durch den Gutachterausschuss des Landkreises Westerwald oder einem von diesem zu bestimmenden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke.

Die Gemeinde Caan kann anstelle der Ausübung des Wiederkaufrechts die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages verlangen. Dieser Ablösebetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Verkaufs und dem beim Kauf bezahlten Grundstückspreis.

Die Absicherung dieses Rückkaufsrechtes erfolgt durch die Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch.

C)       Allgemeine Bestimmungen

1.   Ein Rechtanspruch auf Zuteilung besteht nicht.

2.   Die Vergabe der Grundstücke erfolgt durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung nach einem Punkte-System (Punktekatalog). Bewerben sich für ein Grundstück gleichzeitig mehrere Personen, so hat grundsätzlich der Bewerber mit der höheren Punktzahl bei der Vergabe den Vorrang. Bei gleicher Punktzahl erhält der Bewerber den Vorzug, der am längsten in der Gemeinde Caan seinen Hauptwohnsitz hat, bzw. hatte.

Der Gemeinderat behält sich vor, weitere Kriterien in die Vergabe mit einzubeziehen. Um die Vergabe durchzuführen zu können, wird die Gemeinde einen Fragebogen an die Bewerber aushändigen. Der Bewerber erkennt mit seinem Antrag bzw. mit Rückgabe des Fragebogens diese Vergabekriterien an. Ihm ist bekannt, dass die dort gemachten Angaben freiwillig im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pflanz sind und daher von der Gemeinde erhoben werden dürfen.

D)      Punkte-System/Punktekatalog

1.   Gemeindeansässige Bewerber je volles Jahr                            + 2 Punkte

(mindestens 2 Jahre in der Gemeinde wohnhaft)              (max. 40 Punkte) 

2.   Frühere Gemeindeansässigkeit je volles Jahr                          + 2 Punkte

(mindestens 15 Jahre)                                                      (max. 40 Punkte)                                                                          

3.   Kinder bis 18 Jahre                                                      je Kind +20 Punkte

Schwerbehinderte Kinder                                             je Kind +20 Punkte

4.   Ehrenamtliche aktive Tätigkeit

Vereinsmitgliedschaft: (mindestens drei Jahre)             je Jahr +5 Punkte 

                                                                                         (max. 40 Punkte)

Ehrenamt, Vorstandstätigkeit Verein:                          je Jahr +10 Punkte

      E)     Grundstückspreis        

Das Grundstück wird mit einem Grundstückpreis von 120,00 Euro pro m² zum Verkauf angeboten. 

HINWEIS:

Die oben genannten Sonderkonditionen sind bis zum 30.09.2025 befristet.